Der Unterricht beginnt verbindlich um 8.00 Uhr. Ab 7.50 Uhr können Ihre Kinder zum Offenen Anfang des Schulmorgens das Schulgebäude betreten. Bitte beachten Sie, dass Ihr Kind nun einen weiteren Schritt in seiner Entwicklung macht. Lassen Sie es alleine das Schulgebäude betreten und gehen Sie nicht mit bis zum Klassenraum. Ihr Kind schafft das!

Besucher oder fremde Personen, die kein Kind an unserer Schule haben, melden sich bitte bei der Schulleitung. Sollte Ihr Kind von einer bei uns nicht gemeldeten Person abgeholt werden, informieren Sie die Klassenleitung bitte schriftlich. Fremde Personen, die sich im Gebäude oder auf dem Gelände aufhalten, werden von den Lehrkräften und/oder den Angestellten angesprochen.

An unserer Schule bietet der Schulträger eine Betreuungsmaßnahme vor und nach dem Unterricht an, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen. Die Frühbetreuung beginnt um 7:00 Uhr, die Nachmittagsbetreuung nach Unterrichtsschluss um 12.00 Uhr bzw. um 13.00 Uhr. Das Betreuungsangebot kann montags-dienstags bis 15:00 Uhr, freitags bis 13:00 Uhr in Anspruch genommen werden. 

Das Anmeldedokument und weitere Formulare zur Betreuung erhalten Sie im Download-Bereich.

Es kann vorkommen, dass Sie Ihr Kind aus einem wichtigen Grund vom Schulbesuch beurlauben lassen müssen.

  • Befreiung vom Unterricht bzw. von Fachstunden kann direkt bei der Klassenleitung bzw. bei der Fachlehrerin/ beim Fachlehrer beantragt werden
  • Befreiung/Beurlaubung bis zu 3 Kalendertagen im Quartal muss bei der Klassenleitung beantragt werden
  • Befreiung/Beurlaubung von mehr als 3 Kalendertagen muss bei der Schulleitung beantragt werden
  • Befreiung/Beurlaubung direkt vor oder nach den Ferien muss bei der Schulleitung beantragt werden. Diese ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich
 

Bitte stellen Sie den Antrag auf Befreiung oder Beurlaubung rechtzeitig.
Eine Vorlage für einen Antrag finden Sie in unserem Download-Bereich.

Die Lehrperson Ihres Kindes und die Schulleitung stehen Ihnen nach Terminvereinbarung gerne zu Gesprächen zur Verfügung. Nutzen Sie dieses Angebot, denn dadurch können u.a. Missverständnisse oder Irritationen meist frühzeitig ausgeräumt werden. Vereinbaren Sie einen Gesprächstermin und vermeiden Sie Gespräche kurz vor oder nach dem Unterricht oder in den Pausen. Besuchen Sie die Elternabende, denn hier werden wichtige Themen angesprochen, die den Schulalltag und die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule betreffen.

Erziehungsberechtigte können nach vorheriger Absprache mit der unterrichtenden Lehrkraft am Unterricht teilnehmen. So erfahren Sie vor „Ort“ den Unterricht und können beobachten, wie Kinder in der Gemeinschaft mit anderen lernen. Selbstverständlich dürfen Sie mit der Lehrkraft im Anschluss über das Verhalten Ihres Kindes sprechen. Alles Beobachtete fällt selbstverständlich unter eine Verschwiegenheitsverpflichtung.

Wenn Ihr Kind nicht am Unterricht teilnehmen kann, so ist –laut der Grundschulordnung RLP – wie folgt vorzugehen:

Die Schule ist unverzüglich bis spätestens 08:30 Uhr von dem Fernbleiben Ihres Kindes zu unterrichten. Dies erfolgt entweder telefonisch oder per Email bei der Schul- oder Klassenleitung.  Bei einem Fernbleiben ab 3 Unterrichtstagen benötigt Ihr Kind ein ärztliches Attest.

Am Schulvormittag ist eine feste Frühstückszeit vorgesehen, während der die Schülerinnen und Schüler gemeinsam im Klassenverband frühstücken. Geben Sie Ihrem Kind dafür nicht nur genügend Pausenessen und Getränke mit, sondern achten Sie auch auf gesunde Lebensmittel mit wenig Zuckergehalt.

Unsere Schülerinnen und Schüler erhalten im Rahmen des EU-Schulobst- und -gemüseprogramms kostenlos Obst oder Gemüse. Die Kosten teilen sich die Europäische Union und das Land Rheinland-Pfalz. Das frische Obst und Gemüse wird von Lieferanten in Klassenkisten einmal pro Woche in die Schulen gebracht.

Weitere Informationen zum EU-Schulprogramm finden Sie hier.

Häufig vergessen Kinder im Schulgebäude und in der Turnhalle Kleidungsstücke. Wir sammeln die Fundsachen. Bitte kontaktieren Sie die Klassenleitung, wenn Sie Kleidungsstücke Ihres Kindes vermissen. Wir sammeln die Fundsachen außerdem im Flurbereich hinter dem Eingang im Erdgeschoss. Hier befindet sich eine große Fundkiste, in der die Kinder jederzeit nachschauen können. Nicht abgeholte Fundsachen werden zum Ende des Schuljahres gespendet.

Hausaufgaben ergänzen die Arbeit in der Schule. Sie sollten regelmäßig, vollständig und möglichst selbstständig erledigt werden. Hat Ihr Kind dabei Schwierigkeiten, sprechen Sie mit der Lehrkraft oder schreiben Sie eine kurze Notiz ins jeweilige Arbeitsheft oder in das Hausaufgabenheft. Die Kinder, die in der Betreuung angemeldet sind, haben die Möglichkeit ihre Hausaufgaben in der Schule zu erledigen. Die Kontrolle der Hausaufgaben obliegt selbstverständlich der Verantwortung der Eltern.

Um Unsicherheiten im Umgang mit den Hausaufgaben zu reduzieren, hier einige Antworten auf oft gestellte Fragen:

Was ist Sinn und Zweck von Hausaufgaben?
Hausaufgaben können verschiedene Ziele verfolgen:
…das im Unterricht Erlernte zu wiederholen, nachzubereiten und zu vertiefen.
…das im Unterricht Erlernte auf einen anderen Sachverhalt anzuwenden.
…einen neuen Sachverhalt zu erarbeiten/ etwas Neues für den kommenden Unterricht vorzubereiten…

Worauf muss ich als Erziehungsberechtigter bei den Hausaufgaben achten?
Die Erziehungsberechtigten sollten darauf achten,
…dass das Kind sein Hausaufgabenheft gewissenhaft führt und seine Hausaufgaben kennt.
…dass die Hausaufgaben in der Regel selbstständig vom Kind bearbeitet werden.
…dass die Hausaufgaben zügig angefertigt werden.
…dass alle Hausaufgaben vollständig angefertigt werden.

Was ist zu tun bei Problemen mit den Hausaufgaben?
Sollte auffallen, dass einer oder mehrere der oben genannten Aspekte öfter nicht zutreffen, müssen die Ursachen herausgefunden und Lösungsansätze dafür gefunden werden. Setzen Sie sich dann bitte umgehend mit der entsprechenden Lehrkraft in Verbindung.

Was mache ich, wenn mein Kind Bücher und Hefte für die Hausaufgaben in der Schule vergessen hat?
Es ist nicht möglich, vergessene Materialien am Nachmittag in der Schule abzuholen. Machen Sie in einem solchen Fall eine Notiz für die Klassenleitung und arbeiten das Versäumte am nächsten Tag nach. Ihr Kind muss lernen, in der Schule aufzupassen und seine Materialien zuverlässig einzupacken. Werden Sachen am Nachmittag durch die Eltern in irgendeiner Form besorgt, besteht für Ihr Kind keine Notwendigkeit, morgens in der Schule beim Packen des Schulranzens aufzupassen.

Zu Beginn des Schuljahres wählen die Eltern jeder Klasse einen Klassenelternsprecher bzw. eine Klassenelternsprecherin und deren Vertretung für ein oder zwei Jahre.

Wenn Ihr Kind eine ansteckende Erkrankung hat und dann die Schule besucht, kann es andere Kinder, LehrerInnen oder BetreuerInnen anstecken. Außerdem sind gerade Säuglinge und Kinder während einer Infektionskrankheit abwehrgeschwächt und können sich noch Folgeerkrankungen (mit Komplikationen) zuziehen. 

Aus Sicherheitsgründen dürfen im Sportunterricht  keine Ohrringe, Ringe, Uhren und Kettchen getragen werden. Wir bitten Sie daher, darauf zu achten, dass Ihre Kinder diese Schmuckstücke an Sporttagen zu Hause lassen oder sie im Fall von Ohrsteckern sicher abgeklebt sind. 

Bitte kennzeichnen Sie alle Bücher, Arbeitsmaterialien, Turnbeutel usw. von außen gut sichtbar mit dem Namen Ihres Kindes. Achten auch Sie bitte mit darauf, dass die geforderten Arbeitsmaterialien immer vollständig und sauber zur Verfügung stehen.

In der Pause gelten aus Sicherheitsgründen besondere Spiel- und Verhaltensregeln, die mit den Kindern besprochen werden. Wir haben drei feste Pausenzeiten (09:50 Uhr – 10:10 Uhr, 11:00 Uhr – 11:15 Uhr und 12:00 – 12:10 Uhr). Bei starkem Regen werden Ihre Kinder während der Pausen in den Klassenräumen beaufsichtigt.

Alle zwei Jahre wählen die KlassenelternsprecherInnen und zusätzliche WahlvertreterInnen in einer Wahlversammlung die Mitglieder für den Schulelternbeirat und deren VertreterInnen. Der Schulelternbeirat wählt dann den/die SchulelternsprecherIn.

Hier erhalten Sie weitere Informationen zu unserem SEB.

Schulsozialarbeit ist ein Angebot auf der Basis von Freiwilligkeit und Vertraulichkeit. In erster Linie ist sie präventiv und bei Problemlagen unterschiedlichster Art für alle SchülerInnen vor Ort, berät aber genauso Sie, liebe Eltern, beispielsweise bei schulischen und/oder erzieherischen Fragen und unterstützt Sie gerne bei Antragstellungen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT). Nähere Informationen finden Sie hier.

Für Ihr Kind ist es wichtig, den Schulweg sicher gehen zu können. Bitte wählen Sie eine Strecke, auf der Ihre Tochter/ Ihr Sohn möglichst gefahrlos gehen kann (Zebrastreifen und übersichtliche Stellen zum Überqueren der Straßen). Üben Sie den Schulweg mehrmals gemeinsam und lassen Sie sich von Ihrem Kind führen. Nur der direkte Schulweg ist versichert. Im Unterricht wird verkehrsgerechtes Verhalten ebenfalls mit unseren Schülerinnen und Schülern geübt.

Gemäß der Versicherungsordnung (UK RLP – Unfallkasse Rheinland-Pfalz) steht die gesamte Schülertätigkeit unter dem Schutz der Versicherung. Unfälle bei Schulveranstaltungen, auf dem Schulgelände und auf dem Schulweg sind wegen der Erstellung der Unfallmeldung daher unverzüglich der Schule zu melden. Dies gilt insbesondere für Unfälle, bei denen eine ärztliche Behandlung erfolgte.

Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Thema Unfall.

Wir sind sehr bemüht, keinen Unterricht ausfallen zu lassen. Sollte es sich jedoch nicht vermeiden lassen, werden Sie möglichst frühzeitig informiert. Eltern, die in diesem Fall keine Betreuungsmöglichkeit für Ihr Kind finden, können dieses natürlich selbstverständlich zur Schule schicken. Das Kind nimmt dann am Unterricht einer anderen Klasse teil.

In der zweiten Hälfte des dritten Schuljahres werden in den Lernbereichen Mathematik und Deutsch landesweit Vergleichsarbeiten (VERA) geschrieben. Diese Arbeiten werden nicht bewertet oder benotet. Sie sollen vielmehr objektive Informationen im Hinblick auf den Leistungsstand und die Schullaufbahnentwicklung der Kinder liefern. 

Die Radfahrausbildung der Schülerinnen und Schüler wird im 3./4. Schuljahr der Grundschulen im Rahmen des Sachunterrichts sowohl theoretisch im Unterricht, als auch praktisch durchgeführt. Die praktische Ausbildung wird in fünf bis sechs Übungseinheiten durch Verkehrserzieher der Polizei durchgeführt. Die Übungen finden alle auf dem Verkehrsübungsplatz in Mayen statt.

Einmal im Schuljahr besucht der Zahnarzt unsere Schule, um die Zähne der Erstklässlerinnen und Erstklässler zu kontrollieren. Das Ergebnis dieser Untersuchung wird Ihnen dann schriftlich mitgeteilt. Außerdem findet eine Unterrichtung im Hinblick auf Zahnpflege statt. Bitte helfen Sie mit, dass die Zähne Ihrer Kinder gesund bleiben. Achten Sie auf die regelmäßige Zahnpflege zuhause und die entsprechende Ernährung.

Weitere Informationen der Landesarbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege Rheinland-Pfalz finden Sie hier.

Informationen der Unfallkasse RLP zum Thema Zahnschaden finden Sie hier.

Zum Halbjahr der Klasse 1 und 2 erhalten die Schülerinnen und Schüler kein Zeugnis. Die Eltern werden zu einem ersten Elterngespräch eingeladen, deren Teilnahme verpflichtend ist. Die Klassenleitung dokumentiert dieses Gespräch.

Am Ende des ersten Schuljahres und am Ende des zweiten Schuljahres wird ein Kompetenzzeugnis erstellt. Es enthält keine Noten, sondern Aussagen über den Leistungsstand und die Lernfortschritte, die Ihr Kind gemacht hat.

Im dritten und vierten Schuljahr erhält Ihr Kind ein Notenzeugnis mit Könnensprofilen. Mit dem Halbjahreszeugnis der Klasse 4 wird eine Empfehlung für eine weiterführende Schule ausgesprochen.

Die Zeugnisausgabe zum Schuljahresende ist stets der letzte Schultag. Unterrichtsende ist an diesem Tag um 12:00 Uhr. Die Betreuung findet an diesem Tag wie gewohnt statt.

Alle Kolleginnen und Kollegen der Grundschule Ettringen legen großen Wert auf eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Wir bitten Sie deshalb dringend, sich bei Unklarheiten zum Unterricht, Hausaufgaben oder Ähnlichem unmittelbar und zeitnah an die zuständige Lehrkraft zu wenden und ein klärendes Gespräch zu führen. So können Unmut und Irritationen auf beiden Seiten vermieden werden.